Widerruf/Geldwäschegesetz?!

Sehr geehrte Damen und Herren, 

als Makler, egal in welcher Branche (z. B. Immoblien, Versicherungen, Finanzen) informiert man Interessierte über das Angebot und bringt Anbieter und Nachfrager zusammen.In der Regel ist dieser Service kostenlos. Wenn Sie überlegen, Ihre Immbilie zu verkaufen, oder zu vermieten, oder Sie möchten einen Suchauftrag über ein Mietobjekt mit einem Makler starten und dieser ist für Sie aktiv, am Ende auch erfolgreich, Sie erreichen Ihr Ziel, ist der Vertrag erfüllt.Egal welchen dieser Verträge Sie mit mir abschließen ist bei Erfolg eine Provision fällig. Damit Sie sich das ordentlich überlegen können und nicht überrascht sind, hat der Gesetzgeber für den Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht erlassen und die Pflicht alle die diese Regelung betreffen, zu verpflichten, Ihre Kunden darüber zu informieren und Nachweis darüber zu führen, dass Sie die Kunden darüber informiert haben. Für alle Interessierten ist diese Widerrufserklärung auf meiner Homepage hinterlegt. Bei Fragen können Sie mich jederzeit ansprechen. Warum muss ich meinen Personalausweis vorlegen? Der Makler muss den Kauf-Interessenten per Gesetz identifizieren. Dies schreibt das Geldwäschegesetz vor. (siehe GWG §2 Abs. 1 Nr. 10)

Das Geldwäschegesetz soll dabei helfen, Drogen- Menschenhandel und andere kriminelle Strukturen wie Terrorismus zu bekämpfen. Weil Immobiliengeschäfte grundsätzlich für Geldwäsche missbraucht werden, hat der Staat auch die Immobilienprofis in seinem Gesetz verpflichtet. Wer dieses Gesetz missachtet riskiert hohe Bußgelder.Deshalb ist es richtig Ihren Personalausweis bei Besichtigungen mitzuführen.Ihre Angaben werden beim Makler 5 Jahre lang aufbewahrt (Aufbewahrungsfrist) Und danach vollständig und ohne Aufforderung vernichtet

Mehr Themen