Sachverständiger?!

Achtung: Sachverständiger (Gutachter) ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Daher bieten auch nicht geprüfte und zertifizierte Sachverständige Verkehrswertgutachten zu sehr niedrigen Preisen an. Die Qualität dieser Gutachten entspricht oftmals nicht den Vorgaben des §194 BauGB und weist beim methodischen Vorgehen häufig Mängel auf, die sich auf die Berechnung des Verkehrswertes auswirken. Ohne diese Qualifikationen halten die Gutachten oft den gesetzlichen Anforderungen für bestimmte Zwecke nicht Stand, wie z. B. vor Gericht wg. Scheidung, amtl. Versteigerungen, usw. )Das Geld und die Zeit können Sie sich sparen!